Die Düsseldorfer Tabelle ist das wichtigste Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter Beteiligung aller anderen OLGs erstellt und in der Regel jährlich aktualisiert. Ihre Bedarfssätze spiegeln wider, was ein Kind in verschiedenen Altersstufen von einem Elternteil mit einem bestimmten bereinigten Nettoeinkommen an monatlichem Unterhalt benötigt. Obwohl die Düsseldorfer Tabelle keine Rechtsnorm ist, wird sie von nahezu allen Gerichten als verbindliche Orientierungshilfe angewandt.
Die Tabelle gliedert sich nach Einkommensgruppen (in der aktuellen Fassung bis über 11.000 Euro Nettoeinkommen) und Altersstufen des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre). Der jeweilige Bedarfssatz gibt den Mindestunterhaltsbetrag an, der nach Anrechnung des hälftigen Kindergeldes als Zahlbetrag geschuldet wird. Seit 2020 wurden die Tabellenwerte mehrfach deutlich erhöht.
Recht Umschau ist Ihre tagesaktuelle Informationsquelle zur Düsseldorfer Tabelle. Täglich aggregieren wir Beiträge aus Familienrechtsblogs, erklärende YouTube-Videos sowie Podcast-Episoden, die die aktuellen Tabellenwerte kommentieren, Berechnungsbeispiele liefern und über anstehende Anpassungen informieren. Besonders gefragt sind Beiträge zum Selbstbehalt, zu Sonderbedarfspositionen und zur Berechnungssystematik bei mehreren Unterhaltsberechtigten.
Ob Sie den aktuellen Unterhalt berechnen oder eine Abänderungsklage vorbereiten möchten – bei Recht Umschau finden Sie die wichtigsten aktuellen Informationen zur Düsseldorfer Tabelle stets auf dem neuesten Stand.
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