Aktuelles zur Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines verstorbenen Schuldners. Sie dient dem Schutz der Erben: Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten – es sei denn, er ergreift rechtzeitig Schutzmaßnahmen. Die Beantragung der Nachlassinsolvenz ist eine dieser Maßnahmen: Sie trennt das Nachlassvermögen vom Privatvermögen des Erben und beschränkt die Haftung auf den Nachlass. Die Nachlassinsolvenz kann vom Erben, von Nachlassgläubigern oder vom Nachlassverwalter beantragt werden. Insolvenzgrund … Mehr

Aktuelles zum Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Vorverfahren zur Insolvenz, das drohend zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen die Möglichkeit gibt, einen Insolvenzplan in Eigenverwaltung vorzubereiten – unter dem Schutz eines gerichtlich angeordneten vorläufigen Insolvenzschutzes. Während dieser Vorbereitungsphase von bis zu drei Monaten sind Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger ausgesetzt, und der Schuldner kann seinen Geschäftsbetrieb unter der Kontrolle eines vorläufigen Sachwalters (nicht: Insolvenzverwalters) fortführen. Das Schutzschirmverfahren wurde mit dem ESUG (2012) eingeführt und hat sich als wichtiges Instrument der präventiven … Mehr

Aktuelles zur Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste Insolvenzgrund im deutschen Recht (§ 17 InsO). Sie liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dabei gilt: Eine Unterdeckung von weniger als zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten gilt nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel als unwesentlich und begründet noch keine Zahlungsunfähigkeit; eine Unterdeckung von zehn Prozent oder mehr begründet in der Regel Zahlungsunfähigkeit, sofern nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden … Mehr

Aktuelles zum Pre-pack-Verfahren

Das Pre-pack-Verfahren ist ein Sanierungsmodell, bei dem eine übertragende Sanierung – also der Verkauf des Unternehmens oder wesentlicher Unternehmensteile an einen neuen Träger – bereits vor der formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet wird, aber erst nach Verfahrenseröffnung vollzogen wird. Ziel ist es, die Verluste durch einen schnellen, vorbereiteten Unternehmensverkauf zu minimieren und so Werte und Arbeitsplätze zu erhalten. In Deutschland kennt die Insolvenzordnung das Pre-pack-Verfahren nicht ausdrücklich, aber die Praxis hat entsprechende Gestaltungen entwickelt. Auf … Mehr

Aktuelles zum Thema Insolvenzrecht Arbeitnehmer

Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer eine existenzielle Krisensituation. Das Insolvenzrecht und das Arbeitsrecht greifen hier eng ineinander. Arbeitnehmer sind in der Insolvenz ihres Arbeitgebers in mehrfacher Hinsicht betroffen: Sie haben offene Lohnforderungen, die als Insolvenzforderungen angemeldet werden müssen, ihr Arbeitsverhältnis kann durch den Insolvenzverwalter mit verkürzter Kündigungsfrist gekündigt werden, und bei einem Betriebsübergang greifen besondere Regeln. Der wichtigste Schutzmechanismus für Arbeitnehmer in der Insolvenz ist das Insolvenzgeld: Es wird von der Bundesagentur für … Mehr

Aktuelles zum StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und hat das deutsche Restrukturierungsrecht grundlegend verändert. Es setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um und schafft ein neues, außerinsolvenzliches Verfahren für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind: den Restrukturierungsplan, der mit Gericht und unter Einbeziehung der Gläubiger durchgesetzt werden kann – ohne Insolvenzverfahren. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, frühzeitig gegenzusteuern, bevor die Insolvenzreife eingetreten ist. Kernstück ist die Pflicht der Geschäftsführung, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu … Mehr

Aktuelles zu Masseverbindlichkeiten

Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse entstehen. Sie genießen gegenüber den Insolvenzforderungen – also den vor der Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen der Gläubiger – absoluten Vorrang: Sie werden aus der Insolvenzmasse vorab befriedigt, bevor eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger stattfindet. Typische Masseverbindlichkeiten sind: Vergütung des Insolvenzverwalters und seiner Berater, laufende Mieten für vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommene Räumlichkeiten, Arbeitnehmeransprüche nach Verfahrenseröffnung … Mehr

Aktuelles zur Überschuldung

Die Überschuldung ist neben der Zahlungsunfähigkeit der zweite Insolvenzgrund für juristische Personen (§ 19 InsO). Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Diese sogenannte Fortführungsprognose ist das entscheidende Korrektiv: Ein bilanziell überschuldetes Unternehmen muss nicht zwingend Insolvenz anmelden, wenn eine realistische Aussicht auf Fortführung besteht. Die Feststellung der Überschuldung erfordert die Erstellung eines Überschuldungsstatus: … Mehr

Aktuelles zur Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Organ der Gläubigerselbstverwaltung im Insolvenzverfahren. In ihr kommen alle Insolvenzgläubiger zusammen, um über grundlegende Fragen des Verfahrens zu entscheiden: Soll der Betrieb fortgeführt oder stillgelegt werden? Soll ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden? Soll der Insolvenzverwalter abberufen und durch einen anderen ersetzt werden? Die Gläubigerversammlung ist das demokratische Gegenstück zur Macht des Insolvenzverwalters. Neben der Gläubigerversammlung gibt es den Gläubigerausschuss als kleineres Kontrollgremium, das den Insolvenzverwalter laufend überwacht und bei wichtigen Entscheidungen … Mehr

Aktuelles zur Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner – also das insolvente Unternehmen – die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält, anstatt sie an einen Insolvenzverwalter abzutreten. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Die Eigenverwaltung ist besonders für Unternehmen geeignet, die eine realistische Sanierungsperspektive haben und über eine handlungsfähige Geschäftsführung verfügen. Die Eigenverwaltung hat durch die SanInsFoG-Reform (2021) erhebliche Änderungen erfahren: Die … Mehr