Die Gläubigerversammlung ist das zentrale Organ der Gläubigerselbstverwaltung im Insolvenzverfahren. In ihr kommen alle Insolvenzgläubiger zusammen, um über grundlegende Fragen des Verfahrens zu entscheiden: Soll der Betrieb fortgeführt oder stillgelegt werden? Soll ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden? Soll der Insolvenzverwalter abberufen und durch einen anderen ersetzt werden? Die Gläubigerversammlung ist das demokratische Gegenstück zur Macht des Insolvenzverwalters.
Neben der Gläubigerversammlung gibt es den Gläubigerausschuss als kleineres Kontrollgremium, das den Insolvenzverwalter laufend überwacht und bei wichtigen Entscheidungen zustimmen muss. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden von der Gläubigerversammlung gewählt oder vom Gericht vorläufig bestellt. In großen Verfahren spielt der Gläubigerausschuss eine zentrale Rolle bei der Steuerung des Verfahrens.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Gläubigerversammlung. Wir kuratieren Beiträge aus Insolvenzrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die Rechte und Möglichkeiten der Gläubiger im Insolvenzverfahren praxisnah aufbereiten. Ob neue Gerichtsentscheidungen zu Gläubigerrechten, Hinweise zur effektiven Wahrnehmung von Gläubigerrechten oder aktuelle Entwicklungen zur Gläubigerbeteiligung – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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