Die Restschuldbefreiung ist das zentrale Ziel jedes Privatinsolvenzverfahrens – und für viele überschuldete Privatpersonen der einzige realistische Weg in einen schuldenfreien Neuanfang. Nach Abschluss der dreijährigen Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung, sofern keine Versagungsgründe vorliegen. Mit ihr werden alle noch offenen Insolvenzforderungen erlassen – der Schuldner ist frei.
Die Restschuldbefreiung ist jedoch kein Automatismus. Das Gesetz kennt eine Reihe von Versagungsgründen: Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten während des Verfahrens, Verschweigen von Vermögen oder Einnahmen, Vortäuschung falscher Tatsachen bei der Kreditaufnahme sowie bestimmte Straftaten im Vorfeld der Insolvenz. Auch die sogenannte Obliegenheitsverletzung – etwa das Unterlassen einer zumutbaren Erwerbstätigkeit – kann zur Versagung führen.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Restschuldbefreiung. Wir kuratieren Beiträge aus Insolvenzrechtsblogs, erklärende YouTube-Videos von Schuldnerberatern und Insolvenzrechtsspezialisten sowie Podcast-Episoden, die typische Fallgestaltungen rund um die Restschuldbefreiung praxisnah aufbereiten. Ob neue BGH-Entscheidungen zu Versagungsgründen, aktuelle Urteile zur Wohlverhaltenspflichtverletzung oder praxisnahe Hinweise zur Verfahrensführung – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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