Die Schuldenbereinigung ist der erste Schritt auf dem Weg aus der Überschuldung. Bevor eine Privatperson das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen kann, muss sie versuchen, ihre Schulden außergerichtlich zu bereinigen – also mit allen Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser außergerichtliche Einigungsversuch ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer geeigneten Stelle (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt oder anerkannte Beratungsstelle) begleitet werden.
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, besteht die Möglichkeit eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen fehlende Zustimmungen einzelner Gläubiger ersetzen, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt. Erst wenn auch dieser Plan scheitert, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Diese mehrstufige Struktur soll Insolvenzverfahren möglichst vermeiden und außergerichtliche Lösungen fördern.
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