Aktuelles zur Marktbeherrschung

Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (sog. Marktbeherrschung, Art. 102 AEUV, § 19 GWB) schützt den Wettbewerb vor der einseitigen Machtausübung durch Unternehmen, die eine dominante Position auf einem relevanten Markt innehaben. Anders als das Kartellverbot setzt das Missbrauchsverbot kein abgestimmtes Verhalten voraus – es richtet sich an einzelne Unternehmen, die allein oder gemeinsam marktbeherrschend sind.

Marktbeherrschend ist ein Unternehmen, das sich gegenüber Wettbewerbern, Abnehmern und letztlich Verbrauchern in einem erheblichen Maß unabhängig verhalten kann. In Deutschland gilt bei einem Marktanteil von über 40 Prozent eine widerlegbare Vermutung der Marktbeherrschung. Typische Missbrauchsformen: Kampfpreisunterbietung, Lieferverweigerung, Kopplungsgeschäfte, Rabattsysteme mit Ausschlusswirkung und die Verweigerung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (essential facilities).

Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Marktbeherrschung und zum Missbrauchsverbot. Wir kuratieren Beiträge aus führenden Kartellrechtsblogs, erklärende YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die aktuelle Behördenentscheidungen und Urteile zum Missbrauchsverbot praxisnah einordnen. Besonders im Fokus: die neuen EU-Kommissions-Leitlinien zu Art. 102 AEUV, aktuelle Verfahren gegen große Technologiekonzerne sowie neue BGH-Urteile zum deutschen Missbrauchsverbot. Bei Recht Umschau bleiben Sie täglich auf dem aktuellsten Stand.

Blogs

Wer am 20. Januar 2026 nach Brüssel pilgerte, hatte nicht Waffeln im Sinn, sondern Wettbewerb. Denn es war wieder Zeit für die EU Competition Conference, gemeinsam organisiert vom Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität und der Kanzlei CMS. Mit dabei waren wieder einmal hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Behörden und Wissenschaft. Gepilgert sind auch die kartellrechtlichen Doktorandinnen und Doktoranden aus Düsseldorf – Klara Dresselhaus, Sofia Schulz und Sebastian Steinert berichten für D’Kart. Ein Tag im... Mehr
Veröffentlicht: 26.01.2026
Blog: D´Kart - Antitrust Blog
Seit Mitte Januar 2021 gilt in Deutschland ein reformiertes Kartellrecht, um der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Für Start-ups bedeutet das neue Kartellrecht einen einfacheren Zugang zu Daten, einen besseren Schutz vor den digitalen Giganten und weniger Bürokratie bei Investments und Exits.Die digitalen Giganten werden gezähmtDer öffentlichkeitswirksame Kern der sogenannten 10. GWB-Novelle sind besondere Verhaltensregeln für Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“. Wen das Bundeskartellamt so einstuft, der unterliegt einer verschärften... Mehr
Veröffentlicht: 24.02.2021
Blog: Advant Beiten - Kartellrecht
Vor wenigen Tagen ist die 10. GWB-Novelle in Kraft getreten. Damit werden sich deutsche Krankenhäuser und deren Fachrichtungen bis mindestens Ende 2027 deutlich leichter zusammenschließen können als bislang.Zuletzt scheiterten viele FusionenDie Fusionskontrolle im Krankenhausbereich zielt darauf ab, den Wettbewerb um die Qualität der Patientenversorgung zu erhalten. Das Bundeskartellamt beanstandet Krankenhausfusionen regelmäßig, wenn die Beteiligten gemessen an den Fallzahlen in der betroffenen Region einen gemeinsamen Marktanteil ab 50 Prozent haben. Den Beteiligten bleibt dann die Wahl,... Mehr
Veröffentlicht: 24.01.2021
Blog: Advant Beiten - Kartellrecht
Das GWB-Digitalisierungsgesetz kommt – langsam. Der Referentenentwurf unter dem Stichwort Wettbewerbsrecht 4.0 wurde bereits Ende Januar veröffentlicht. Nun hat die Bundesregierung ihn am 09. September 2020 auf den Weg zum Bundestag und -rat gebracht. Es ist zu erwarten, dass vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2019/1/EU (sog. ECN+-Richtlinie) am 04. Februar 2021 der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein wird. Die künftige 10. GWB-Novelle soll einen Ordnungsrahmen für die Digitalwirtschaft schaffen und zugleich die ECN+-Richtlinie zur Stärkung der... Mehr
Veröffentlicht: 22.09.2020
Blog: Advant Beiten - Kartellrecht
Kartellrecht gilt auch in Krisensituationen. Marktmächtigen Unternehmen wird durch das Kartellrecht eine besondere Verantwortung auferlegt. In Krisenzeiten kann ihr Marktverhalten rasch in den Fokus der Kartellbehörden gelangen.Die Schließung von Landesgrenzen für den Warenverkehr kann unmittelbare Auswirkungen auf die Abgrenzung der kartellrechtlich relevanten Märkte haben und damit zur Entstehung von Marktbeherrschung führen, über die ein Unternehmen aufgrund vor der Krise offener Grenzen nicht verfügte. Gleiches gilt für ein krisenbedingtes Erstarken der Marktposition, weil Mitbewerber ihre Produktion... Mehr
Veröffentlicht: 29.03.2020
Blog: Advant Beiten - Kartellrecht

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